Platzordnung

1.    Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.

 

2.    Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Ausbildern. Ihren Anweisungen sind unbedingt Folge zu leisten.

 

3.    Für alle Vereinsmitglieder gelten die Satzung, die Geschäftsordnung und andere Vereinsdokumente des HSV Wittgensdorf e.V.

 

4.    Hundeführer, welche unter Einfluss von Rauschmitteln ( Alkohol, Drogen, Tabletten etc.) stehen, werden des Platzes verwiesen.

 

5.    Die  Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur mit gültigem Mitgliedsausweis oder nach Entrichten der fälligen Trainingsgebühr lt. Geschäftsordnung möglich.

 

6.    Hundehaftpflichtversicherung und Impfpass sind zur Überprüfung der Gültigkeit dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen. Beim erstmaligen Besuch besteht eine  Nachweispflicht.

 

7.    Hunde mit Krankheitsbild oder Ungezieferbefall sind vom Zutritt des Vereinsgeländes ausgeschlossen. Das Betreten des Ausbildungsplatzes mit läufigen Hündinnen ist nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Ausbilder gestattet.

 

8.    Auf dem gesamten Gelände des Hundesportvereins gilt die allgemeine Leinenpflicht.  Ausnahmen bestimmen die Ausbilder.

 

9.    Jeder Hundeführer hat bei seinem Hund für eine reißfeste Leine und ein sicheres Halsband zu sorgen.

 

10.  Das Lösen und Markieren der Hunde auf dem Vereinsgelände ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.

 

11.  Das Parken der Autos ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Befahren des Vereinsgeländes hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.

 

12.  Außerhalb des Vereinsgeländes gilt die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz.

 

13.  Die Ausbildung erfolgt zu den festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung der Trainingszeit.

 

14.  Bei der Ausbildung zur Abteilung „C“ dürfen nur Personen figurieren, die einen gültigen Helferschein besitzen, ggf. auch Mitglieder unter Anleitung eines Helfers mit gültigem Helferschein. Es ist eine vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.

 

15.  Platzanlagen, Geräte, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Personen, die das Eigentum des HSV mutwillig zerstören oder beschädigen, sind zur Ersatzleistung verpflichtet.

 

16.  Eltern haften für ihre Kinder.

 

17.  Verstöße gegen die Platzordnung sowie die Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, bzw. einen Platzverweis zur Folge haben.